Schadensgutachten – WARUM?

Sie als Geschädigter haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadensermittlung zu beauftragen.

Mit einem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher detailliert darlegen.

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach der Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Ein Schadensgutachten dient der Beweissicherung und ist Basis zur Sicherung Ihrer berechtigen Ansprüche.